Viel ist bereits getan, damit Menschen mit Behinderung mit gleichen Chancen an der Hochschulbildung teilhaben können.

Hochschulen und Studentenwerke haben in barrierefreie Strukturen investiert, spezielle Beratungsangebote entwickelt und ein System von Nachteilsausgleichen installiert.

 

Studium und Behinderung
Deutsches Studentenwerk

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

In den Hochschulgesetzen der Länder ist festgelegt, dass Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können; hierfür müssen die Hochschulen sorgen.

www.studienwahl.de

Fernstudium für Behinderte

www.mevaleo.de

Weitere Informationen

Presseartikel

Nordwest-Zeitung vom 30. Januar 2013