Arbeitgeber ist gefordert.

Der Arbeitgeber muss sich um die Anmeldung zur Sozialversicherung kümmern. Berufsstarter erhalten vom Chef ihren Sozialversicherungsausweis 
– falls nicht, sollten sie danach fragen. Denn das Dokument und die darauf vermerkte Versicherungsnummer brauchen sie, wenn sie Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen wollen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund in einer Info-Broschüre aufmerksam.

Quelle: Delmenhorster Kreisblatt - BERUFSSTART 2018 vom 19. August 2017